Baukindergeld ohne Flächenbegrenzung

Der Einsatz hat sich gelohnt: Das Baukindergeld kommt wie versprochen ohne Flächenbegrenzung. Bundestagsabgeordneter Michael Kießling hat sich nach den Äußerungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz gemeinsam mit der AG Bau der CSU/CDU-Bundestagsfraktion verstärkt dafür eingesetzt, der Koalitionsausschuss brachte dann folgendes Ergebnis:

"Angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum wollen wir einen schnell wirksamen Impuls für die Eigentumsbildung von Familien setzen. Wir werden für den Ersterwerb von Neubau und Bestand im Zeitraum ab 1. Januar 2018 bis 31.Dezember 2020 ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr einführen, das für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gewährt.

Darüber hinaus werden wir für Maßnahmen ab 1. September 2018 bis zum 31.Dezember 2021 die Abschreibungsbedingungen für den frei finanzierten Wohnungsbau wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zusätzlich zur linearen Abschreibung um 5 % p. a. für vier Jahre erhöhen, um auch steuerliche Anreize für den Wohnungsbau zu setzen.

Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus werden wir über die im Koalitionsvertrag bis 2021 bereits vorgesehenen 2 Mrd. Euro in 2019 weitere 500 Mio. Euro bereitstellen. Die Städtebauförderung wird im Bundeshaushalt ab 2019 auf dem Niveau des Jahres 2018 stabilisiert."