Bundestag entscheidet über die Neuregelung der Organspende

Am 16. Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag über eine Neuregelung der Organspende abgestimmt. Zur Abstimmung standen zwei Gesetzesentwürfe, die beide fraktionsübergreifend initiiert wurden. Ein Vorschlag umfasste die Einführung der Widerspruchslösung und wurde von Abgeordneten der Fraktionen CDU, CSU, SPD und die Linke initiiert. Der andere Vorschlag umfasst die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft und wurde von Abgeordneten der Fraktionen CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und die Linke initiiert. Der Bundestagsabgeordnete Michael Kießling hat sich für den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ausgesprochen und erklärt hierzu:

„Für mich ist klar: die persönliche und individuelle Entscheidung – und damit Willenserklärung – für eine Organspende darf nicht durch Schweigen ersetzt werden, sondern bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung. Damit verhindern wir, dass Menschen aufgrund von Unwissenheit zum Organspender werden. Ein Gesetz, dass auf Trägheit oder Entscheidungsunfähigkeit der Menschen setzt, lehne ich ab. In Deutschland haben wir die Problematik, dass die theoretische Bereitschaft zur Organspende bereits recht hoch, die Zahl der registrierten Organspender aber niedrig ist. Dieser Zustand weist darauf hin, dass wir die Beratung und Aufklärung sowie die vorhandenen Strukturen verbessern müssen. Das bedeutet, Bürgerinnen und Bürger müssen besser aufgeklärt werden und sich gezielt mit der Thematik auseinandersetzen. Wichtig ist auch, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende möglichst einfach zu dokumentieren sein muss. Hierfür ist bei der Zustimmungslösung ein Online-Register geplant. Das ist meiner Meinung nach der richtige Weg, um die Zahl an Organspendern zu erhöhen.“