Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes

Die Mieten und Verbraucherpreise sind deutlich gestiegen. Obwohl auch viele Einkommen gestiegen sind, reichen oft die Wohngeldleistungen nun nicht mehr aus. Aus diesem Grund wurde bereits im Koalitionsvertrag verabredet, das Wohngeld anzupassen. Diese Woche hat der Gesetzentwurf nun die erste Hürde genommen und wurde im Plenum eingebracht.

Dieser sieht vor, dass es ab 1. Januar 2020 eine deutliche Leistungsverbesserung beim Wohngeld geben soll. Mit diesem Zuschuss zu den Wohnkosten helfen wir einkommensschwachen Haushalten, ihre Wohnkosten selbst zu tragen und erhöhen zugleich die Anreize zur Erhöhung des eigenen Erwerbseinkommens, indem zusätzliches Einkommen in geringerem Maße mit dem Wohngeld verrechnet wird. Laut Informationen des BMI sollen rund 660.000 Haushalte von der Wohngeldreform 2020 profitieren. Darunter seien rund 180.000 Haushalte, die erstmals oder wieder Wohngeld erhalten. Die Wohngeldleistungen bestehender Wohngeldhaushalte würden sich durchschnittlich um 30 Prozent erhöhen.

Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien sowie Rentnerinnen und Rentner spüren. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der ohne Reform durchschnittlich 145 Euro pro Monat erhalten hätte, soll durch die Reform durchschnittlich 190 Euro Wohngeld erhalten. Die Wohngeldausgaben werden sich mit der Reform in 2020 auf rund 1,2 Milliarden Euro (Bund und Länder je zur Hälfte) belaufen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem die Erhöhung des seit 1990 nicht mehr angepassten Einkommensfreibetrages für Menschen mit einer Schwerbehinderung von 1.500 auf 1.800 Euro jährlich vor.