Grundsteuer-Reformpläne von Bundesfinanzminister Scholz würden unserer Region schaden

Die Reformpläne zur Grundsteuer von Bundesfinanzminister Olaf Scholz führen innerhalb der Regierungskoalition in Berlin zu großen Diskussionen. Der örtliche Bundestagsabgeordnete Michael Kießling erklärt: „Aufgrund des Karlsruher Ultimatums muss die Reform kommen – aber nicht zu jedem Preis! Die Pläne von Olaf Scholz zur Reform zielen in die falsche Richtung. Wer ernsthaft an preiswertem Wohnraum interessiert ist, kann nicht eine Reform anstreben, die das Gegenteil bewirkt. Gerade die Menschen in unserer Region würden durch das Scholz-Modell deutlich mehr belastet.“

Mit Einnahmen von rund 14 Milliarden Euro im Jahr zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht aufgrund veralteter Bemessungsgrundlagen in einem Urteil eine Reform bis Ende 2019 verlangt, ansonsten könnte die Steuer wegfallen. Mit der Grundsteuer werden die Kosten für die Bereitstellung und Instandhaltung der öffentlichen Infrastruktur finanziert, die beispielsweise durch die Nutzung eines Grundstücks entstehen. Zur Debatte stehen zwei Modelle: ein am Wert orientiertes und ein an der Fläche orientiertes.

Das Modell von Olaf Scholz orientiert sich am Wert des Objekts, also auch an den Mieteinnahmen. In Regionen mit hohen Mieten führe das zu einer hohen Grundsteuer, die wiederum die Mieten erhöhen würde. „Diese Wohnkostenspirale müssen wir in jedem Fall verhindern. Mieter in Germering, Starnberg aber auch Landsberg sind schon so an der Belastungsgrenze“, so Kießling. Das wertabhängige Modell sei deswegen nicht nur ein bürokratischer Albtraum, sondern auch sozial ungerecht. „Die CSU favorisiert klar das Flächenmodell. Bei diesem würde die Grundsteuer anhand von Grundstücks- und Gebäudegröße ermittelt werden“, so Kießling. Der Vorteil des sogenannten „Flächenmodells“ liege darin, dass die Reform binnen der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist realisiert werden könne und kein fortlaufender Verwaltungsmehraufwand entstehe.