MdB Kießling schließt erstes Gesetzesprojekt ab

Passend zum einjährigen Bestehen der großen Koalition hat der Abgeordnete Michael Kießling in dieser Sitzungswoche sein erstes Gesetz als Berichterstatter durch das Parlament gebracht. Das „Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres“ wurde in einem beschleunigten Verfahren fast einstimmig vom Parlament verabschiedet – „der parteiübergreifende Konsens hat mich sehr gefreut“, so Kießling.

„Die große Anzahl an Freiwilligendienstleistenden unter 27 Jahren beweist, wie wichtig gerade jungen Menschen das Engagement für und in der Gesellschaft ist. Deshalb ist es ein konsequenter Schritt für diese Altersgruppe mehr Teilhabe in den Freiwilligendiensten zu ermöglichen. Die Teilzeit-Möglichkeit gibt jedem die Chance, den Lebensalltag besser mit zivilem Engagement zu vereinbaren“, betonte der Abgeordnete. Das Gesetz richtet sich insbesondere an Personen mit erzieherischen oder pflegerischen Verpflichtungen sowie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Zudem wird auch eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt, den Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste in ihrer Bandbreite auszubauen und zu stärken.

Die Berichterstatter und Berichterstatterinnen der Fraktionen sind ein Element der Arbeitsteilung im Parlament. Es handelt sich um Fachleute, die in ihren Arbeitsgruppen für spezielle Themen zuständig sind und im Ausschuss für ihre Fraktion Stellung nehmen, wenn über einschlägige Vorlagen beraten wird. Die Berichterstatter der Koalitionsparteien sind auch aktiv in die Gesetzesentstehung eingebunden und dabei Ansprechpartner für andere Fraktionen und die Ministerien.