Mit dem Bundeshaushalt 2020 die richtigen Weichen für die Zukunft stellen

Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs startete das Parlament in der vergangenen Sitzungswoche in die Haushaltsberatungen. Dabei steht fest, dass der Haushaltsentwurf 2020 auf Kante genäht ist. Durch die sich eintrübende Konjunktur dürften sich zudem die Rahmenbedingungen in den kommenden Wochen sogar noch verschlechtern. Hierzu gilt es, Ausgabespielräume zu erarbeiten und die richtigen Ausgabeprioritäten zu setzen. Denn der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass der Bund schon wie seit 2014 keine neuen Schulden aufnimmt.

Spätestens 2020 wird dann auch erstmals die Schuldenstandsgrenze des Maastrichter Vertrags von 60% des Bruttoinlandprodukts unterschritten. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag kann daher verstärkt fortgesetzt werden. Die Schwerpunkte der Bundesregierung liegen in den Bereichen Investitionen und Innovationen, Klima sowie innere und äußere Sicherheit.

Die Investitionen im Bundeshaushalt haben inzwischen einen Umfang von rund 40 Milliarden Euro erreicht – ein Rekordwert. Darüber hinaus unterstützt der Bund massiv die Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und entlastet sie finanziell. So beteiligt sich der Bund beispielsweise mit mehreren Milliarden Euro am Ausbau der Kinderbetreuung und an der baulichen Sanierung der Schulen, stellt Mittel zur Digitalisierung der Schulen („Digitalpakt“) sowie für den sozialen Wohnungsbau bereit und leistet seinen finanziellen Beitrag zur Integration der Flüchtlinge und Asylsuchenden.

Gleichzeitig ist es gelungen, die Bürgerinnen und Bürger spürbar zu entlasten. Seit 2015 wird die kalte Progression im Tarif der Einkommensteuer Jahr für Jahr abgebaut. Das Kindergeld ist zum 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat angehoben worden. Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Zahler vollständig abgebaut, für weitere 6,5 Prozent gesenkt. Die Union wird sich weiterhin für die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags einsetzen. Ziel ist es, mit den vorhandenen Mitteln mehr für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Hierzu gehören sowohl eine umfassende Aufgabenkritik als auch die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen auf Effektivität und Effizienz.