Nachbesserung bei den KFW-Sofortkrediten für den Mttelstand

Kleine bis mittlere Unternehmen sind eine zentrale Säule unserer Wirtschaft. Vermehrt erhielten wir Bundestagsabgeordnete  jedoch in den letzten Tagen den Hinweis, dass diese weiterhin Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu erhalten. Zusätzlich fallen diese aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl aus der Zielgruppe des Sofortprogramms für Kleinstunternehmen und Selbstständige. Darauf hat die Bundesregierung schnell reagiert und ermöglicht nun ein zusätzliches Kreditprogramm für kleine bis mittlere Unternehmen: Der neuen KfW-Schnellkredit 2020. Dieser ergänzt das bereits bestehende KfW-Sonderprogramm 2020 und die bereits bestehende Soforthilfe für Unternehmen bis zehn Beschäftigte.

„Ich freue mich, dass wir so schnell auf die Schwierigkeiten in der Umsetzung reagieren konnten. Damit kann allen mittelständischen Unternehmen geholfen werden, die Liquidität benötigen, um die Krise zu überstehen“, so Michael Kießling, MdB.

Die Eckpunkte des KfW-Sofortkredits:

  • Firmen ab 11 Mitarbeitern sind antragsberechtigt.
  • Der Kredit darf bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 betragen.
  • Das Kreditmaximum ist gestaffelt: bis 800.000 Euro bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitern; bis 500.000 Euro bei Unternehmen von 11 bis 49 Mitarbeitern
  • Die staatliche Förderbank KfW übernimmt für den Bund das Risiko vollständig (‼️).
  • Laufzeit der Kredite ist zehn Jahre. Es wird eine tilgungsfreie Zeit von zwei Jahren eingeräumt.
  • Es wird ein Kreditzins von 3 Prozent p.a. erhoben. Auf Bereitstellungsprovision wird verzichtet. Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Rückzahlung werden nicht erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.cducsu.btg/cducsu/sites/default/files/2020-04/EckpunkteKfWSchnellprogramm_BESCHLUSS.pdf