Stellungnahme UN-Migrationspaket

Anlässlich der aktuellen Diskussion über den Globalen Migrations-Pakt (GCM) und den dazu geäußerten Spekulationen möchte ich zu diesem Thema Stellung beziehen und Ihnen darlegen, warum wir uns als CDU/CSU-Fraktion – zusammen mit der SPD - für eine Umsetzung des GCM einsetzen.

Erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen hat sich die überwältigende Mehrheit der Staaten auf gemeinsame Ziele bei der Gestaltung von Migration geeinigt. Die internationale Kooperation, die Verständigung auf gemeinsame Ziele und die Bereitschaft zur internationalen Mitverantwortung sind hierbei von hoher Bedeutung. Der GCM behandelt eine der Kernherausforderungen des 21. Jahrhunderts und soll künftig weltweit einen Beitrag dazu leisten, Migration stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen sowie gleichzeitig die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu schützen. Auch Deutschland kann dies nur gemeinsam mit seinen Partnern und einem internationalen Ansatz bewältigen. Der Pakt soll die Grundlage für global besser geregelte und sichere Migration und das Fundament für umfassende internationale Zusammenarbeit bilden. Deutschland übernimmt bei der Migration deutlich mehr Verantwortung als andere Länder, auch in der Europäischen Union. Das wollen wir ändern – unter anderem durch eine fairere Verteilung. Trotz starker gesellschaftlicher Anstrengungen und des beeindruckenden bürgerschaftlichen Engagements werden die Grenzen der Integrationsfähigkeit in unserem Land sichtbar. Diesen Grenzen trägt auch unsere Migrationspolitik auf nationalstaatlicher Ebene klar Rechnung. Die gegenwärtigen Bedingungen stellen unsere Migrationspolitik vor große Herausforderungen und beeinflussen unseren Gestaltungsspielraum. Der GCM liegt deshalb im deutschen Interesse. Durch den Migrationspakt sollen unsere internationalen Partner insgesamt eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen.

Der GCM stellt ausdrücklich einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“ dar, der „die Souveränität der Staaten“ wahrt (Ziffer 7). Die nationale Souveränität Deutschlands steht nicht zur Disposition. Im Einklang damit bekräftigen die Leitprinzipien des GCM ausdrücklich „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“. Der GCM begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten und entfaltet keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung. Dazu gehört, dass unsere Gesetze – zum Beispiel im Bereich des Ausländer-, des Sozial- und des Staatsbürgerschaftsrechts – sowie unsere behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen uneingeschränkt gelten und durchgesetzt werden.

Zudem ist zwischen legaler und illegaler Migration sowie zwischen Erwerbsmigration und Asyl klar zu unterscheiden. Deutschland ist ein Land, das die Einwanderung von Fachkräften benötigt. Eine gut gesteuerte, geordnete legale Migration ist gut für unser Land. Auch bisher hat Deutschland von gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten profitiert, die zum Wohlstand unserer Gesellschaft beigetragen haben. Zudem haben die Einwandererinnen und Einwanderer unser Land mit voran gebracht. Aufgrund der demographischen Entwicklung stehen wir vor großen Herausforderungen. Neben der Aktivierung der Arbeitskräfte in unserem Land brauchen wir weiterhin die Unterstützung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands und unsere Sozialsysteme auch weiterhin zu sichern. Hier-für brauchen wir verständliche legale Zuwanderungsmöglichkeiten. Deswegen werden wir zeitnah das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg bringen.

Darüber hinaus haben wir klare Regeln und Anforderungen für eine gelingende Integrationspolitik: Wir verlangen, dass alle Menschen in Deutschland, unser Grundgesetz und unsere Gesetze beachten und die sich daraus ergebende Werteordnung verinnerlichen und danach leben. Dazu dienen auch unsere Sprach- und Integrationskurse  für Migrantinnen und Migranten. Wir erwarten, dass alle Migrantinnen und Migranten, die legal nach Deutschland kommen oder gekommen sind, die deutsche Sprache ausreichend erlernen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und unsere Regeln zu verstehen. Wir fördern Integration, fordern sie aber auch ein. Auch dies entspricht der Zielsetzung des GCM.

Für Deutschland hat das Auswärtige Amt die Verhandlungen federführend begleitet. Aus innenpolitischer beziehungsweise migrationspolitischer Sicht war es uns trotz Diskussionen um den GCM wichtig, dass folgende für Deutschland prioritäre Prinzipien im GCM verankert wurden:

  • Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschl. möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise
  • Eine bessere Durchsetzung der völkerrechtlich verbürgten Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
  • Menschenschmuggel und das Schlepperunwesen sollen stärker bekämpft und Grenzkontrollen besser koordiniert werden
  • Bekräftigung, dass keine Verpflichtung besteht, illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen. Es gibt lediglich eine entsprechende unverbindliche Empfehlung für Einzelfälle, die im öffentlichen Interesse liegen und insbesondere der Integration dienen.

Ebenfalls gehört zu unseren Zielen, dass wir eine faire Lastenteilung und Kooperation brauchen. Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz liegt es im deutschen Interesse, dass auch andere Staaten diese Standards erfüllen, um den Migrationsdruck nach Deutschland zu senken. Denn Deutschland wird seiner humanitären Verantwortung gerecht. Aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt, daher ist die europäische und internationale Kooperation dringend notwendig.

Um bestehende Missverständnisse angesichts der vielfältig kursierenden Falschinformationen auszuräumen und aktuellen Kampagnen gegen den Pakt entschlossen entgegentreten zu können, hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv mit dem Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration befasst und gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Antrag vorgelegt. Dieser Antrag betont nochmals die Punkte und Argumente, die in der aktuellen öffentlichen Debatte noch nicht angemessen wahrgenommen wurden. Denn schlussendlich bildet der Globale Migrations-Pakt (GCM) eine nicht-bindende internationale Arbeitsgrundlage, um gemeinsam auf internationaler Ebene die Bewältigung der Migrationsfrage anzugehen. Aus diesem Grund stehe ich hinter dem Antrag der Koalitionsfraktionen, über den der Bundestag gemeinsam beraten und abgestimmt hat.

Unter folgendem Link können sie den Antrag sowie die darin enthaltenen Maßnahmen einsehen:

https://www.cducsu.de/sites/default/files/2018-11/181126%20FINAL_Antrag_GCM.pdf